Allgemeine Geschäftsbedingungen
BOS-Tec GmbH
Lanterstraße 28, 46539 Dinslaken
Stand: 18. Oktober 2026
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen der BOS-Tec GmbH (nachfolgend „BOS-Tec“) und ihren Kunden über Warenlieferungen sowie Planungs-, Herstellungs-, Einbau-, Umbau-, Reparatur- und sonstige Fahrzeugbauleistungen. Kunden können Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts sein. Individuelle Vereinbarungen, Angebote und Auftragsbestätigungen haben Vorrang vor diesen AGB. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn BOS-Tec ihnen ausdrücklich zugestimmt hat.
2. Angebot und Vertragsschluss im Onlineshop
Die Darstellung von Produkten und Leistungen im Onlineshop ist noch kein verbindliches Angebot. Der Kunde kann Eingaben und den Warenkorb vor dem Absenden der Bestellung prüfen und berichtigen. Mit Betätigung der Schaltfläche „Zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Die automatisch versandte Eingangsbestätigung dokumentiert lediglich den Eingang der Bestellung und stellt noch keine Annahme dar. Der Vertrag kommt durch eine ausdrückliche Auftragsbestätigung von BOS-Tec oder durch Auslieferung der Ware beziehungsweise Beginn der vereinbarten Leistung zustande. Vertragssprache ist Deutsch. Der Vertragstext und die Bestelldaten werden im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten gespeichert; die Bestelldaten werden dem Kunden mit der Eingangs- oder Auftragsbestätigung übermittelt.
3. Preise, Versandkosten und Zahlung
Für Verbraucher werden Preise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, für Unternehmer Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer ausgewiesen. Versand-, Fracht-, Verpackungs-, Einbau- oder sonstige Nebenkosten werden vor Abgabe der Bestellung oder im individuellen Angebot gesondert angegeben. Es gelten die im Bestellvorgang angebotenen Zahlungsarten, insbesondere Vorkasse, Rechnung – soweit freigegeben – und PayPal. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen sofort ohne Abzug fällig. Bei Vorkasse beginnt die Bearbeitung nach Zahlungseingang. PayPal-Zahlungen werden über PayPal abgewickelt; ergänzend gelten die Bedingungen von PayPal.
4. Lieferung und Leistungszeit
Liefergebiet, verfügbare Versandarten und mögliche Lieferbeschränkungen werden im Bestellvorgang angezeigt. Liefer- und Fertigstellungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden. Von BOS-Tec nicht zu vertretende Ereignisse, insbesondere höhere Gewalt, rechtmäßige Arbeitskämpfe, behördliche Maßnahmen oder unvorhersehbare Lieferstörungen, verlängern die Leistungszeit angemessen. Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt. Teilleistungen sind zulässig, wenn sie dem Kunden zumutbar sind und keine zusätzlichen Versandkosten entstehen.
Batteriehaltige Produkte
Über den Onlineshop werden keine losen Batterien oder Akkumulatoren angeboten. Angeboten werden können vollständige Geräte und Energiesysteme, in denen Batterien oder Akkumulatoren bereits enthalten oder eingebaut sind. Für deren Rückgabe und Entsorgung gelten die gesetzlichen Bestimmungen sowie die Elektro-, Batterie- und Verpackungshinweise. Lithiumhaltige Batterien und Geräte dürfen, insbesondere bei Beschädigung, Verformung, Erwärmung oder sonstigen Sicherheitsauffälligkeiten, nicht ohne vorherige Abstimmung an BOS-Tec versandt werden. BOS-Tec informiert in diesem Fall über eine geeignete und sichere Rückgabemöglichkeit.
5. Fahrzeugbau, Einbau und individuelle Projekte
Umfang und Beschaffenheit von Fahrzeugbau-, Einbau-, Umbau- und Planungsleistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung, freigegebenen Zeichnungen und Leistungsbeschreibungen. Der Kunde stellt erforderliche Fahrzeugdaten, Freigaben, Genehmigungen und beizustellende Teile rechtzeitig und vollständig bereit und übergibt das Fahrzeug in einem für die vereinbarten Arbeiten geeigneten und sicheren Zustand. BOS-Tec darf die zur Leistungserbringung erforderlichen Funktionsprüfungen und Probefahrten durchführen.
Änderungswünsche nach Vertragsschluss sowie bei der Bearbeitung erkennbar werdende, zuvor nicht erkennbare technische Erfordernisse können Auswirkungen auf Preis und Termin haben. BOS-Tec informiert den Kunden hierüber und führt kostenpflichtige Zusatzarbeiten grundsätzlich erst nach dessen Beauftragung aus; unaufschiebbare Maßnahmen zur Abwehr unmittelbarer Schäden bleiben hiervon unberührt. Öffentlich-rechtliche Genehmigungen, Eintragungen, Abnahmen oder eine bestimmte Zulassungsfähigkeit sind nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Der Kunde bleibt für den gesetzeskonformen Betrieb des Fahrzeugs verantwortlich. Die Pflicht von BOS-Tec, die ausdrücklich vereinbarten Leistungen fachgerecht und im Rahmen des geschuldeten Leistungsumfangs gesetzeskonform auszuführen, bleibt hiervon unberührt.
Soweit die Leistung Werkvertragsrecht unterliegt, erfolgt nach Fertigstellung eine Abnahme nach den gesetzlichen Vorschriften. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden. Bei Verbrauchern treten die gesetzlichen Folgen einer nicht erklärten Abnahme nur ein, wenn BOS-Tec zusammen mit der Abnahmeaufforderung in Textform auf diese Folgen hingewiesen hat. Verzögert sich die Leistung aufgrund fehlender Mitwirkung des Kunden, verschieben sich vereinbarte Termine angemessen; nach vorheriger Mitteilung können nachweisbare zusätzliche Aufwendungen berechnet werden.
Fahrzeugbeklebungen und Beschriftungen
Der Zustand des Fahrzeugs und der ausgeführten Beklebung kann bei Übergabe in einem Übergabeprotokoll einschließlich Fotos dokumentiert werden. Die Unterzeichnung eines Übergabeprotokolls beschränkt die gesetzlichen Rechte wegen bei der Übergabe nicht erkennbarer Mängel nicht. Besondere Pflege-, Reinigungs- oder Schonvorgaben werden dem Kunden spätestens bei Übergabe in Textform mitgeteilt, soweit solche Vorgaben für die konkrete Folie oder Ausführung erforderlich sind.
Für Material- oder Verarbeitungsfehler, die bereits bei der Abnahme vorhanden waren, gelten die gesetzlichen Mängelrechte auch dann, wenn sich der Fehler erst später zeigt. Keine Mängelansprüche bestehen dagegen für nach der Übergabe entstandene Beschädigungen, insbesondere Kratzer, Schnitte, Dellen, Steinschläge, Unfall- oder Fremdeinwirkungen, unsachgemäße Reinigung oder Pflege sowie Schäden infolge der Nichtbeachtung tatsächlich mitgeteilter Hersteller- und Pflegehinweise, soweit die jeweilige Beschädigung hierauf beruht. Normale material- und nutzungsbedingte Alterung stellt keinen Mangel dar.
Der Kunde hat BOS-Tec Gelegenheit zu geben, eine beanstandete Beklebung und das Fahrzeug vor einer Veränderung oder Nachbesserung durch Dritte zu untersuchen. Berechtigte Mängel werden innerhalb angemessener Frist nach den gesetzlichen Vorschriften nachgebessert. Eine verspätete Anzeige allein führt gegenüber Verbrauchern nicht zum Verlust gesetzlicher Mängelrechte; sie kann jedoch die Feststellung der Schadensursache erschweren.
6. Gefahrübergang und Transportschäden
Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung grundsätzlich erst mit Übergabe der Ware über. Bei Unternehmern geht sie bei einem Versendungskauf mit Übergabe an die mit dem Transport beauftragte Person über. Offensichtliche Transportschäden sollten möglichst sofort beim Zusteller angezeigt und BOS-Tec mitgeteilt werden; das Unterlassen dieser Anzeige berührt die gesetzlichen Ansprüche eines Verbrauchers nicht.
7. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von BOS-Tec. Gegenüber Unternehmern gilt der Eigentumsvorbehalt bis zur Begleichung sämtlicher Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung. Eine Verarbeitung oder Verbindung erfolgt bei Unternehmern für BOS-Tec, ohne dass daraus Verpflichtungen entstehen; BOS-Tec erwirbt Miteigentum im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache.
8. Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich das gesetzliche Widerrufsrecht zu. Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung und dem Muster-Widerrufsformular. Ein Widerrufsrecht besteht insbesondere nicht bei Verträgen über Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung des Verbrauchers maßgeblich ist oder die eindeutig auf dessen persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind. Ob diese Ausnahme gilt, richtet sich nach der konkreten Ware und Bestellung; eine bloße Auswahl serienmäßiger Optionen führt nicht automatisch zum Ausschluss.
Bei Dienstleistungen, die auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers bereits während der Widerrufsfrist beginnen sollen, gelten die gesetzlichen Regelungen zum Wertersatz und zum möglichen Erlöschen des Widerrufsrechts. Eine vorzeitige Ausführung erfolgt nur nach den hierfür erforderlichen Erklärungen des Verbrauchers.
9. Mängelrechte und Garantien
Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Gegenüber Verbrauchern werden diese durch die vorliegenden AGB nicht eingeschränkt. Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei neu hergestellten Sachen und Werkleistungen grundsätzlich ein Jahr ab Gefahrübergang beziehungsweise Abnahme. Dies gilt nicht bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten, arglistigem Verschweigen eines Mangels, übernommenen Garantien, Ansprüchen wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in Fällen, in denen das Gesetz zwingend längere Fristen vorsieht. Herstellergarantien bestehen neben den gesetzlichen Mängelrechten und richten sich ausschließlich nach den jeweiligen Garantiebedingungen.
10. Haftung
BOS-Tec haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Diese Regelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von BOS-Tec.
11. Verbraucherstreitbeilegung
BOS-Tec ist bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor der Universalschlichtungsstelle des Bundes teilzunehmen:
Universalschlichtungsstelle des Bundes
Zentrum für Schlichtung e. V.
Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein
www.universalschlichtungsstelle.de
12. Rechtswahl und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von BOS-Tec Gerichtsstand.
13. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
